Buchhaltung für Unternehmen

Die Buchführung in Russland weicht sehr stark von der europäischen ab. Erstens, ist sie wesentlich umfangreicher und bürokratischer.Einer der Hauptunterschiede ist die wichtigste Rolle des Staates in der Regulierung der Buchhaltungstätigkeit in der Russischen Föderation. Die Prinzipien der Errichtung und der Leitung der Buchhaltung in der Russischen Föderation sind auf dem staatlichen Niveau bestimmt und sind von den speziellen Gesetzgebungsakten – dem Gesetz „Über die Buchführung» No N 402-FS von 06.12.2011г reglementiert.

Die russische Buchhaltung ist in der Regel zwar aufwendiger und arbeitsintensiver als z.B. in Deutschland, Österreich, Westeuropa oder den USA. Aber wenn man die Buchhaltung und Steuern in Russland professionell und richtig angeht, wenn man die richtigen Mitarbeiter, Dienstleister und Berater dafür hat, dann werden russische Buchhaltung, Steuergesetze und Bürokratie Sie nicht daran hindern, in Russland erfolgreich zu sein.

Der standardmäßige Satz des jährlichen Finanzberichtswesens schließt die Buchhaltungsbilanz und den Bericht nach den Gewinnen und den Verlusten ein. Außer diesen Hauptberichten, muss die Gesellschaft auch bevor, den Bericht von der Bewegung der Geldmittel, den Bericht von den Veränderungen im Kapital erstellen, sowie die ausführlichen Anmerkungen zu den gegebenen Berichten, die die Informationen über die grossen Operationen mit den Aktivbeständen öffnen, dem Grundkapital, den Investitionen, die Rechnungen mit den Debitoren und den Kreditoren, die Struktur des Erlöses und der Kosten. Für die bestimmten Kategorien des Kleinbusiness können die vereinfachten Regeln der Bildung des Berichtswesens verwendet werden.

Lassen Sie sich von russischer Buchhaltung weder Angst machen, noch von Ihrem Russlandvorhaben abhalten. Informieren Sie sich stattdessen und wählen Sie den richtigen Partner für diese Angelegenheiten. Sie werden sehen, dass Russland auch steuerlich gesehen ein überaus interessanter Geschäftsstandort ist.

  • Prüfung von Steuer- und Sozialversicherungsbescheiden;
  • Begleitung von steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Außenprüfungen;
  • Monats- und Quartals-Reporting;
  • Laufende Buchhaltung;
  • Jahresabschlusserstellung nach HGB und Steuerrecht;
  • Konsolidierte Abschlusserstellung nach HGB und Steuerrecht;
  • Zahlungsabwicklung;
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung;
  • Rechnungswesen und Jahresabschlusserstellung.