Steuerberatung für Privatpersonen

Steuerpflichtig sind natürliche Personen, die in Russland unbeschränkt steuerpflichtig sind und solche, die Einkünfte aus Quellen in Russland beziehen. In Russland unbeschränkt steuerpflichtig sind alle natürlichen Personen, die sich innerhalb von 12 aufeinander folgenden Monaten mindestens 183 Tage in der Russischen Föderation aufhalten.

In Russland unbeschränkt Steuerpflichtige unterliegen grundsätzlich mit ihrem Welteinkommen der Besteuerung. Besteuerungszeitraum ist das Kalenderjahr.

  • Beratung bei Vermögensübertragung und Erbfolge;
  • Erstellung von privaten Steuererklärungen (Einkommensteuer, gesondert und einheitliche Feststellung, Erbschaft- und Schenkungssteuer);
  • Prüfung von Steuerbescheiden;
  • Vertretung in Rechtsbehelfsverfahren.