Steuerberatung für Unternehmen

Russland wartet mit vergleichsweise moderaten Steuersätzen auf: Die Gewinnsteuer beträgt 20%, die Umsatzsteuer 18%, die Einkommenssteuer für Steuer ansässige 13% (Einheitssteuer) und Dividenden werden grundsätzlich mit maximal 9% besteuert. Zudem verfügt Russland über einige Sonderwirtschaftszonen, die Steuervergünstigungen für Unternehmen bieten.
Angesichts der sehr formalistischen russischen Steuer- und Buchhaltungsvorschriften sollten Unternehmen ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung dieser Vorschriften richten, um negative Ergebnissen bei Prüfungen durch Steuerbehörden zu vermeiden.

Steuereffizienz bedeutet dabei, dass Sie nicht mehr Steuern zahlen als nötig. Wir finden die beste Lösung für Ihr Geschäft in Russland und garantieren höchste Steuereffizienz. Wir kommunizieren dabei eng mit den russischen Steuerbehörden.

Im Rahmen der auswärtigen Steuerprüfung überprüfen die Steuerbeamten insbesondere Unterlagen des Steuerpflichtigen sowie ggf. von Geschäftspartnern und Dritten, die über Unterlagen oder Informationen über die Tätigkeit des Steuerpflichtigen verfügen. Darüber hinaus können Zeugen verhört, Gutachten angeordnet und Unterlagen und Sachen beschlagnahmt werden, Inventuren und Betriebsbesichtigungen durchgeführt werden.
Am Ende Steuerprüfung wird dem Steuerpflichtigen eine Auskunft über die durchgeführte Steuerprüfung ausgehändigt. Danach dürfen keine Prüfungshandlungen mehr erfolgen.
Zudem ist die Prüfung in einem Akt zusammenzufassen, der an den Steuerpflichtigen auszuhändigen ist. Diesen Akt kann der Steuerpflichtige innerhalb von 15 Arbeitstagen ganz oder teilweise beanstanden. Innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Ablauf der Frist für die Beanstandung hat die Steuerbehörde eine endgültige Entscheidung über die Ergebnisse der Steuerprüfung zu treffen und sie innerhalb von 5 Arbeitstagen an den Steuerpflichtigen auszuhändigen. Die Entscheidung tritt innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Aushändigung in Kraft.

Gegen Entscheidungen der Steuerbehörde im Rahmen kameraler oder auswärtiger Steuerprüfungen hat der Steuerpflichtige zunächst Beschwerde bei der Steuerbehörde einzulegen. Erst nach Abschluss des Beschwerdeverfahrensist eine Klage vor Gericht zulässig (dies war früher anders, man konnte damals gleichzeitig anfechten oder sofort gerichtlich beklagen). Entscheidungen der Steuerbehörde treten innerhalb von zehn Arbeitstagen nach der Aushändigung an den Steuerpflichtigen in Kraft. Dabei kann gegen eine noch nicht in Kraft getretene Entscheidung eine Appellationsbeschwerde und gegen eine in Kraft getretene Entscheidung Beschwerde bei der übergeordneten Steuerbehörde eingereicht werden.

Angebot für deutsch-und russischsprachige Mandanten in Russland umfasst folgende Leistungen:

  • Erstellung von Steuererklärungen;
  • Steuerplanung und Steuergestaltung, Besteuerung von Betriebsstätten in Russland;
  • Vertretung und Unterstützung bei Betriebsprüfungen;
  • Prüfung von Steuerbescheiden und Vertretung vor den Finanzbehörden;
  • Einlegung von Rechtsbehelfen und Vertretung vor den Finanzgerichten;
  • Internationales Steuerrecht.