Immobilien

Vom Gesetz gibt es keine Beschränkungen auf die Erwerbung der Immobilien von den Nichtresident in Russland, deshalb ist die verbreitete Praxis. Gewöhnlich geschehen die Geschäfte schnell und ohne besonderen Bemühungen. Der Kaufvertrag wird russisch erstellt, und die Bezahlung wird in Rubeln ausgeführt. Man braucht nur, die bestimmten Beschränkungen zu berücksichtigen und das entsprechende Paket von Dokumenten vorzulegen.

Die notwendigen Dokumente:

  • die gesetzlichen Gründe des Aufenthaltes: das Visum; die Migrationskarte; die Aufenthaltsgenehmigung; das Erlaubnisse auf den vorübergehenden Aufenthalt.
  • Personalpapiere mit Apostille, übersetzt auf das Russische, beglaubigt notariell.
  • das schriftliche und beglaubigte Einverständnis des Ehemannes (die Eheleute) auf die Vollziehung des Geschäftes wird gefordert.
  • Eigentumsunterlage

Für Nichtresident ist es sinnvoller, über den russischen Bevollmächtigten eine Tätigkeit zu unternehmen. Dazu muss die notarielle Macht im russischen Konsulat erstellt werden.

Steuersystem In Russland in diesem Bereich

Beim Verkauf der Wohnung in Russland ist der Nichtresident in Russland verpflichtet, 30% Steuer von der ganzen Betrag zu bezahlen. Die Steuererklärung muss in Russland abgegeben werden und dort wird der Steuer auch bezahlt.
Die Eigentumsabzüge und andere Steuerfreibeträge werden für Nichtresident nicht berücksichtigt. Der Besitzer des Wohnhauses ist verpflichtet, die monatlichen Abgaben und der Grundsteuer zu bezahlen.