Arbeitsrechts

Das Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation begründet umfangreiche Arbeitnehmerrechte. Zudem unterliegt der Arbeitgeber in alter sowjetischer Tradition immer noch umfangreichen Dokumentationspflichten für alle Arbeitsverhältnisse. Da Arbeitnehmer immer öfter ihre Rechte auch gerichtlich durchsetzen, hält man sich als ausländischer Unternehmer besser an die Regeln. Wir helfen Ihnen, sich in dieser schwierigen Situation v.a. bei den typischen Problemen der Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen zurechtzufinden.

Für ausländische Unternehmer als Arbeitgeber besteht in der Regel ein Bedarf an befristeten Arbeitsverträgen, die aber nach russischem Recht nur in Ausnahmefällen möglich sind. Wir stellen ausserdem sicher, dass der Arbeitsvertrag den Formvorschriften entspricht und dass die Arbeitsaufnahme richtig dokumentiert wird. So muss z.B. eine Eintragung ins Arbeitsbuch des Arbeitnehmers erfolgen.

Das russische Arbeitsgesetzbuch enthält einen abschliessenden Katalog von Kündigungsgründen. Vor allem für leitende Angestellte sind aber Überschneidungen mit dem Gesellschaftsrecht möglich, das erleichtert z.B. die Absetzung des Generaldirektors einer Aktiengesellschaft wesentlich. Besondere Bedeutung hat auch hier die Dokumentation durch das Arbeitsbuch – ein vom jeweiligen Arbeitgeber geführtes einheitliches Register über alle Stellen, die ein Arbeitnehmer bisher in seinem Leben innehatte: Es muss sichergestellt sein, dass der Arbeitnehmer bei der Entlassung sein Arbeitsbuch zurückerhält und dass dies dokumentiert ist. Da ohne Vorweisung des Arbeitsbuchs keine neue Arbeitsstelle zu finden ist, kann ein Arbeitnehmer sonst behaupten, er habe keine Arbeit finden können, weil ihm das Arbeitsbuch nicht ausgehändigt wurde, so dass ihm der Lohnausfall als Schaden zu ersetzen ist.